Hier gelten grundsätzliche die gleichen Ausführungen wie bei der Rehabilitation.
Die Besonderheit einer Anschlussrehabilitation liegt darin, dass sie sich - in der Regel unmittelbar - an eine vorangegangene akutstationäre Krankenhausbehandlung wegen der gleichen Erkrankung anschliesst. Hier handelt es sich also um eine Rehabilitationsform, die bei schwerwiegenderen Krankheitsbildern in Frage kommen kann. So kann z. B. eine Anschlussrehabilitation im Anschluss an eine akutstationäre Krankenhausbehandlung wegen eines akuten Herzinfarktes in Betracht kommen. |